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Elternzeit
#2
Arbeitslos bringt nix. ALG1 und Elterngeld sind beides 67% vom netto. Durch unterschiedliche Berechnungen allenfalls ein paar Euro Unterschied beim Zahlbetrag. Aber mit "arbeitslos" stehst du am Ende von Elterngeld ohne Job da. Das macht keinen echten Sinn. Außer du willst dich eh verändern.

(07-01-2014, 22:00)Micha aus Bayern schrieb: Für meine anderen Kinder kann ich ja dann keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Das ist eher ein Gerücht. Auch vom Elterngeld kannst du den KU weiter zahlen. Guurgle mal nach "Hausmann-Rechtsprechung".

(07-01-2014, 22:00)Micha aus Bayern schrieb: Der Unterhalt ist zwar betitelt, aber denn könnte ich ja dann ändern lassen.
In der Theorie ja. Allerdings frühestens 6 Monate nach Eintritt der Änderung. Praktisch also nein. Du wirst nur teure Gerichtskosten haben und die Richter werden sagen: "Dann schlagen wir den Taschengeldanspruch gegen ihre Ehefrau aufs Elterngeld drauf und schon verdienen Sie weiter wie bisher...." oder so.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Elternzeit - von Micha aus Bayern - 07-01-2014, 22:00
RE: Elternzeit - von sorglos - 07-01-2014, 22:19
RE: Elternzeit - von p__ - 07-01-2014, 22:19
RE: Elternzeit - von TSV 1860 Muenchen - 07-01-2014, 22:23
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