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Unterhaltsklage bei ALG II
#4
(07-01-2014, 14:14)raid schrieb: ...

Anschließend benötigst Du einen Anwalt, der sowohl auf Familien-, wie auch Sozialrecht spezialisiert ist. Gerne nenne ich dir meinen, der macht alles über PKH, Beratungshilfe etc. Ich kommuniziere mit ihm nur via Telefon und eMail, denn das genügt.
....
Wichtig ist also nun, dass Du:

1. weiterhin ALG 2 beziehst am besten mit einem kleinen Nebenverdienst, damit Du davon im worst case Mindestunterhalt bedienen kannst,
2. umgehend einen Anwalt kontaktierst,
3. dich entspannt zurückkehnst,
4. nichts unterschreibst, denn als ALG 2 Empfänger bist Du nicht leistungsfähig. Alles andere soll der Richter feststellen.

De facto muss aber das Jobcenter auch einen Titel anerkennen, den Du via Notar oder Jugendamt erstellt hast.

Wie alt ist dein Kind, bist Du bereits Aufstocker?

Danke !
Er wird 14 und ich bin derzeit leider kpl. im Bezug.
Mein Hauptaugenmerk lag bisher darauf eine Vollzeitstelle zu finden. Leider geht es (auch wegen der ALG II Sache, 2 Verfahren beim SG) derzeit massiv gesundheitlich bergab. Hinzu kommt, dass es derzeit fraglich ist ob ich mein Auto finanziell weiter halten kann. Ich hangele mich derzeit von Umgang zu Umgang, weil mir das einen Lebenssinn gibt. Es ist wie wenn ich 2 Leben führen würde, zum Umgang bin ich "Super-Dad" Angel

Ehrlich gesagt ist meine größte Angst, daß ich dazu verdonnert werde hier wegzugehen und damit de fakto mein Umgangsrecht einzubüßen. Ich mein die Tage sind ja eh gezählt bei nem knapp 14-jährigen, aber ich denke in der Phase brauchen Jungs ihren Dad wohl am meisten. DIe ehemalige Beiständin vom JA hat mir gegenüber sogar einmal geäußert, dass sie aufgrund unserer engen Bindung auch keinen Sinn in einer auswärtigen Tätigkeit sehe, da damit dem Kind nicht gedient sei!

Die KM hat öfter auch "Kleinigkeiten" in petto, was ich aber mit schonungsloser Höflichkeit wegbügele. Das habe ich recht gut im Griff.

Alles ein wenig viel derzeit. Ich mein war nur eine Frage der Zeit bis die Klage kommt.

RA dachte ich entweder an die RAin die meine Scheidung gemacht hat, da sie den ganzen Komplex (Wahnsinn der KM) und den "juristische Flora & Fauna" hier kennt oder einen RA in der Kanzlei die mein Verfahren gegen das JC vertritt (er wäre FA für Familien- & Sozialrecht)
Für die Adresse des o.g. RA wäre ich trotzdem dankbar.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsklage bei ALG II - von GeckoMan - 07-01-2014, 13:49
RE: Unterhaltsklage bei ALG II - von sorglos - 07-01-2014, 14:51

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