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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#24
Servus Heiratsphobiker,

willkommen hier im Forum.
Deine konkret gestellten Fragen sind ja nun schon recht umfangreich beantwortet worden.
Die generelle Frage, ob man als Mann heiraten und Vater werden soll, ist an sich ein großes und weitreichendes Thema. Deine Frage, ob Du Deine jetzige Freundin heiraten und mir Ihr ein Kind oder Kinder haben solltest kann ich, nach allem was ich hier lese, mit einem sehr klaren NEIN beantworten.

Deine Freundin hat sich meiner Meinung nach schon zu sehr an ein alimentiertes Leben durch Dich gewöhnt. Trotz (oder vielleicht grade deswegen?) der Finanzierung Ihres Lebens und Ihrer Ausbildung durch Dich im Gegenwert von bis jetzt ca. 50.000 EUR (!) hat Sie es bisher nicht geschafft ein Nettogehalt zu erreichen, mit dem Sie sich selbst ein, sagen wir mal im weiblichen Maßstab, finanziell angenehmes Leben mit allem drum und dran, finanzieren könnte. Deine Annahme, dass es in einer Ehe mit Ihr und Kind(ern) im Falle einer Trennung nicht zur Anwendung des Unterhaltsmaximierungsprinzips kommen wird, halte ich schon für sehr naiv!

Vielmehr geht es Ihr im weiteren, um den für Sie logischen Schritt, darum, Dich daurhaft finanziell an sich zu binden. Deshalb (und nur deshalb) möchte Sie nun heiraten und Kinder von Dir haben. Davon bin ich fest überzeugt!

Du bist ein finanziell erfolgreicher und sehr spendierfreudiger Typ, das macht Dich für Sie so interessant!

Ich denke, es wäre gut, wenn Du Dir den ganzen Trennungsfaq mehrfach durchlesen würdest, das steht alles drin, was Du wissen musst. Vielleicht schilderst Du uns wie alt Ihr beiden seid und wie Ihre Ausbildungs- und Arbeitsvita aussieht, vielleicht wirds dann noch klarer?

Beste Grüße,
Markus
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von TSV 1860 Muenchen - 07-01-2014, 13:26

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