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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#1
Hallo !
Nach langjähriger Beziehung wird´s ernst: meine Freundin möchte heiraten und ein Kind von mir bekommen.

Gegen die romantische Seite der Ehe habe ich nichts einzuwenden, gegen die rechtliche hingegen schon, so dass ich von dieser Idee wenig begeistert bin, ich es meiner Freundin zuliebe aber durchaus wagen möchte, zumal ich kein schlechtes Gefühl für unsere Zukunft habe.

Sollte es aber dennoch schief gehen, sind wir uns einig, dass ich im Scheidungsfall lediglich Unterhalt für das Kind zahlen werde und sie für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgt.

Per Ehevertrag ist sowas ja nicht zu regeln, da es offensichtlich in den Kernbereich des Unterhaltsrechts fällt, ganz zu schweigen vom Altersvorsorgeausgleich und anderen Spitzfindigkeiten des Scheidungsrechts.

Was kann ich also tun, um mich zumindest ein wenig abzusichern, falls zu der o.g. Vereinbarung plötzlich eine "Gedächtnislücke" besteht ?

Gibt eine abstrakte Absicherungsmöglichkeit ?

Ich denke da etwa an einen Schuldschein.

Ich habe meiner Freundin bisher ihr Leben und ihre Ausbildung finanziert, überschlägig sind das ca. 50.000 Euro, die nicht von ihr zurück haben möchte.

Nun überlege ich aber, mir über diese 50.000 Euro von ihr ein Schuldanerkenntnis (ohne irgend einen Verweis auf den Ehevertrag mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft) unterzeichnen zu lassen.
Es soll für mich im Scheidungsfall eine Absicherung darstellen, sofern sie abweichend zu unserer Vereinbarung doch Unterhalt für sich verlangen sollte.

Wäre diese abstrakte Forderung eine einigermassen gute Absicherung für mich für den Fall der Fälle ??


Zu unserer Einkommenssituation:
Sie: netto 1.500 Euro p.m. (ohne Vermögen)
ich: netto 3.000 Euro p.m. + Einkünfte aus Kapitalvermögen ca. netto 1.000 Euro p.m.

Der pfändbare Betrag bei 1.500 Euro Monatseinkommen liegt bei Unterhatspflicht für 1 Person bei 30,83€ ;-))
Isofern würde eine Vollstreckung ins Leere laufen.
Aber inwiefern würde eine etwaige Unterhaltszahlung (Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt) von mir an sie berücksichtigt ?????
Mein Ziel ist eine Neutralisierung ihrer etwaigen Unterhaltsforderung durch meine Schuldscheinforderung.

Freue mich über kontruktiv-sachliche Gedanken zur Problematik.

Viele Grüße,
HP
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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von Heiratsphobiker - 06-01-2014, 19:16

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