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Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
#16
Hallo zusammen,

Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde, ich wollte erst einmal die Entwicklungen in dieser Sache abwarten, um Euch dann ein Update geben zu können.

1. Ich habe meinem Dt. Anwalt die Vollmacht sowohl für meine Vertretung in Dtl., als auch der Schweiz entzogen
2. Ich habe zur Vertretung in Dtl. meiner o.g. Bekannten die Vollmacht erteilt. Für meine Vertretung in der Schweiz habe ich noch keinen Anwalt und plane wie oben bereits erwähnt, vorerst auch keinen zu engagieren
3. Wie meine Anwältin beim Dt. Amtsgericht in Erfahrungen bringen konnte, ist noch keine Entscheidung ergangen, dass mein Scheidungsantrag als unzuläsig abgewiesen werden muss. Deshalb hat sie beim Dt. Amtsgericht einen Schriftsatz zur Rechtshängigkeit und Fortführung des Scheidungsverfahrens eingereicht. Die Frist vom Dt. Amtsgericht die ich in einem meiner letzten Posts erwähnt habe, bezog sich auf die Gelegenheit zur Stellungnahme auf das Schreiben des Schweizer Kantonsgerichts an das Dt. Amtsgericht, in dem das Schweizer Kantonsgericht feststellt, dass eine vorrangige Rechtshängigkeit des schweizerischen Scheidungsverfahrens besteht. Auch hierzu hat meine Anwältin in ihremSchreiben an das Dt. Amtsgericht Stellung genommen
4. Mein Dt. Anwalt, dem ich wie oben beschrieben, zwischenzeitlich die Vollmacht entzogen habe, hatte sich zuvor bereits mit dem Schweizer Kantonsgericht auf einen Termin zum Prozesskostenvorschuss und Ehescheidung geeinigt. Dieser Termin war nicht mit mir abgestimmt und soll nun Ende Februar sein. Ich werde dem Schweizer Kantonsgericht mitteilen, dass ich von der Rechtshängigkeit des Dt. Scheidungsverfahrens vor dem Schweizer Scheidungsverfahren ausgehe und dem Schweizer Verfahren das Verfahrenshindernis der doppelten Rechtshängigkeit entgegensteht und ich deshalb zu diesem Termin nicht erscheinen werde.

Ich nehme nicht an, dass mir das Schweizer Kantonsgericht auf mein Schreiben antworten wird (da es auch zwecks Zustellung von Schriftverkehr noch immer keine Schweizer Domiziladresse von mir hat) und dass das Dt. Amtsgericht vor dem Termin beim Schweizer Kantonsgericht eine Entscheidung dahingehend treffen wird, dass das Scheidungsverfahren in Dtl. weitergeführt wird. Folglich ist anzunehmen, dass der Termin stattfinden wird und ich zur Vermeidung eines Versäumnisurteils durch Nichterscheinen meinerseits dann doch erscheinen sollte. Ich würde in der Verhandlung noch einmal erwähnen, dass ich mich auf das Verfahren nicht einlasse, da dem Schweizer Verfahren das Verfahrenshindernis der doppelten Rechtshängigkeit entgegensteht und ich von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch mache und keine weiteren Fragen beantworten werde. Dann bleibt abzuwarten wie es weitergeht.

Sonst noch Tipps wie ich mich vor dem Schweizer Gericht verhalten sollte?

Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe und die Zeit die Ihr Euch für meine Sache nehmt.

Gruss
Zip
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RE: Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht - von Zip - 19-01-2014, 18:50

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