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Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
#14
@ Petrus

Wie gesagt, werde am 07.01.(05.01. Sonntag, 06.01. Feiertag in meinem Bundesland) umgehend meinen Anwalt kontaktieren, um Einspruch einzulegen. Wäre dann wohl der letzte Tag einer Einspruchsmöglichkeit.

@ Pennfred u. Petrus

Nein, gemäss Rom III, was in meinem Fall bereits zur Anwendung gekommen wäre, wäre Deutsches Recht zur Anwendung gekommen (was vom Dt. Gericht auch bereits bestätigt wurde), da ich zum Zeitpunkt des Einreichens des Scheidungsantrags mehr als 1 Jahr in Deutschland gelebt habe.

Mit Einreichen des Scheidungsantrags hat mich meine Ex auch gleich auf Prozesskostenvorschuss von 8'000 CHF verklagt, da sie ja nicht nur kein Vermögen mehr hat, sondern erhebliche Schulden... Von mir bekommen die nix, hab ja selbst nix mehr.

Ja, Hasenfuss ist für mich sicher eine Option, falls alles gegen die Wand fährt...
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RE: Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht - von Zip - 05-01-2014, 15:37

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