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Chancen Mangelfallberechnung
#11
(03-12-2013, 23:25)raid schrieb: Ich selbst kannte einen Vater, der trotz Tremor und einer künstlichen Halswirbelsäule zu vollem Kindesunterhalt in Höhe von UVG derzeit 180 Euro verurteilt wurde und das obschon er zu 100 % ALG 2 ohne Einkommen bezieht.

Gerade vorhin sah ich eine Realdoku, in der ein Familienvater mit 47 Jahren während der Nacht mehrere Herzinfarkte hatte und infolge verstarb. Was erwartet einen dann erst als Unterhaltszahler??

Zum Vater, der trotz Tremor usw. unterhaltspflichtig ist - der muss einfach jegliche Unterhaltszahlung verweigern und sich nach §170 StGB rechtskräftig verurteilen lassen - und dann wegen Haftunfähigkeit weitermachen wie bisher.

Zum Herzinfarkt - das wirft eine interessante Frage auf. Was geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? Woher kommt dann der Unterhalt, und vor allem - in welcher Höhe? Auch fiktiv nach dem theoretischen Einkommen, das der Unterhaltspflichtige hätte erzielen können, hätte er sich nicht durch Tod seiner Verpflichtung entzogen und aus seiner Verantwortung gestohlen - also fiktives Einkommen post mortem?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 16:14
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 17:07
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RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 04-12-2013, 10:53
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