Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt
#6
Das Vorgehen war falsch. Das Jugendamt mag berechnen, was es will, das spielt keine Rolle. Man stellt eine klare Forderung an die Mutter oder an die Beistandschaft (wenn sie eine hat) mit Fristsetzung: Ausbildungsnachweise vorlegen. Wenn die Gegenseite nichts macht, nach Fristende sofort vor Gericht. Titel auf Null weil Kindes keine Nachweise über irgendeine Tätigkeit oder Schule hat, ansonsten Neufestsetzung gemäss der nachzuweisenden vermutlichen Ausbildungsvergütung.

Nicht reden, nicht verhandeln, Anwalt erst vor Gericht hinzuziehen. Berechtigte Forderung mit Frist, dann sofortige Klage. Jede andere Sprache wird nicht verstanden, stattdessen wird der Pflichtige endlos für dumm verkauft.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt - von p__ - 05-12-2013, 10:04

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen todi1978 11 1.461 21-08-2023, 10:54
Letzter Beitrag: todi1978
  jetzt mal ohne kind eine trennung.... netlover 7 2.342 24-06-2022, 19:11
Letzter Beitrag: Surajin
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 2.187 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__
  Wieso Unterhalt zahlen wenn Kind arbeitslos wird? Markus Müller 2 3.032 11-01-2020, 11:30
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste