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Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt
#3
(02-12-2013, 21:33)p schrieb: Kommt drauf an. Auf http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 die restlichen Punkte, z.B. ist das Kind volljährig?

Geht es um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt? Es geht um Kindesunterhalt

Wie alt sind die Kinder, bei wem leben sie? Wenn sie volljährig sind: Sind es privilegierte Unterhaltsberechtigte, d.h. besuchen sie noch eine allgemeinbildende Schule? Das Kind ist 16, vermutlich besucht es keine Schule mehr, sondern ist seit September in Ausbildung

existieren bereits neue oder alte Unterhaltstitel, Gerichtsurteile, Vereinbarungen? Es existiert ein Unterhaltstitel, sowie die Vereinbarung für das Jahr 2011 keinen Unterhalt schuldig zu sein


Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen aller Beteiligten? Wie wird es erwirtschaftet, Selbständigkeit, lohnabhängige Arbeit, Rendite, Unterhalt, Renten? Bereinigtes Netto von meinem Mann 1.700 € (Angestellter), ich bekomme lediglich nur das Kindergeld für unser gem. Kind

Was verlangt der Unterhaltsberechtigte, was bietet der Unterhaltsverpflichtete? Die Exe verlangt schon lange nix mehr (hat es aufgegeben), sie bezieht/bezog für das uneheliche Kind Hartz IV

Wird bereits etwas bezahlt, wenn ja wieviel? Existieren Rückstände oder eine Überzahlung? Nein, es wird im Moment nix bezahlt, da das JA den Unterhalt nicht neu berechnet. Wenn Rückstände offen sind, so sind sie an das Jobcenter zurückzuzahlen, da sie nicht mehr Unterhaltsvorschussberechtigt ist.

Fliessen irgendwelche Sozialleistungen zu einem der Beteiligten?
Besteht eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten? Gab es andere Anspruchsübergänge, z.B. zum Jobcenter?
In welchem Stadium befindet sich der Sachverhalt? Überlegung, Gespräch, vor einer Klage, anhängige Klage, abgeschlossenes Verfahren? Sind bereits Anwälte eingeschaltet?
Ja, vermutlich bekommt Exe immer noch Hartz IV, Ansprüche nur noch gegenüber Jobcenter, Kontakt besteht keiner, kommuniziert wird nur noch über Jobcenter, JA oder Anwalt

Das Jobcenter war in der Vergangenheit immer ziemlich schnell, was die Anforderung aktueller Lohnzettel war, weil Exe für das Kind Hartz IV beantragt hatte. Aber seit einer gewissen Zeit kommt da gar nix mehr, also gehen wir davon aus, dass das unehel. Kind nicht mehr Hartz IV berechtigt ist, da vermutl. in Ausbildung. Wie kriegt man das raus?
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RE: Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt - von Angel - 03-12-2013, 07:59

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