Was hier nicht außer Acht gelassen werden darf, ist der Faktor Pflegekind. Üblicherweise hat das Sorgerecht für das Pflegekind das Jugendamt, auch bei Dauerpflege. Zudem besteht ein regelmäßiger Kontakt des Pflegekindes zur leiblichen Mutter (der vielleicht in den nächsten Jahren intensiviert werden will/soll). Insofern dürften hier die Hürden für die Ex größer sein, einfach mal eben ohne Zustimmung des TO (und des JA) mit Kind und Pflegekind quer durch Deutschland wegzuziehen.
Fraglich ist hier vor allem, ob das Pflegekind tatsächlich der Familie erhalten bleibt, da Alleinerziehende in der Regel keine Kinder zur Dauerpflege überlassen bekommen. Insofern steht bei einer Trennung der Erwachsenen auch die Trennung der "Geschwisterkinder" im Raum.
Fraglich ist hier vor allem, ob das Pflegekind tatsächlich der Familie erhalten bleibt, da Alleinerziehende in der Regel keine Kinder zur Dauerpflege überlassen bekommen. Insofern steht bei einer Trennung der Erwachsenen auch die Trennung der "Geschwisterkinder" im Raum.