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Kindesentzug durch Wegzug
#5
Was meinst Du mit "Kindesentzug"?
Den Straftatbestand des 235 StGB?

Eine tatbestandsmäßige "Entziehung Minderjähriger" liegt ja -leider- nicht immer vor, obwohl die betroffenen Kinder faktisch entzogen werden.

Wenn die Kindsmutter gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind umzieht, dann ist sie wegen des ihr in der Regel zustehenden ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechts) dazu befugt.
Aber auch einem "nur" umgangsberechtigten Vater kann sein Kind entzogen werden.
Eltern können den 235 jedoch nur mit den Tatmitteln des 235 I 1.Alt. erfüllen (Gewalt, Drohung, List).
Die dürften bei einer Ankündigung eines Umzuges nicht vorliegen.

Die von dir beschriebenen Verhältnisse zur KM werden mit ziemlicher Sicherheit stark belastet, wenn du gegen sie strafrechtlich vorgehst.
Ich würde die Finger davon lassen. Erst recht, weil die Ermittlungen von vornherein nicht aufgenommen oder jedenfalls schnell wieder eingestellt werden würden.

Und dann?
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesentzug durch Wegzug - von Zubizareta - 30-11-2013, 22:03
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von p__ - 30-11-2013, 23:08
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von netlover - 30-11-2013, 23:32
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von Ibykus - 01-12-2013, 10:40
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von Zubizareta - 01-12-2013, 14:53
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von Ibykus - 01-12-2013, 15:25
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von Zubizareta - 01-12-2013, 14:57
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von netlover - 01-12-2013, 15:27
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von Ibykus - 01-12-2013, 16:16
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von netlover - 01-12-2013, 17:02
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von kay - 01-12-2013, 22:38
RE: Kindesentzug durch Wegzug - von Jessy - 02-12-2013, 11:26

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