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Koalitionsvertrag und Aktive Väter
#5
(29-11-2013, 01:40)sorglos schrieb:
Zitat: „Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt“ (S. 66).

Das bedeutet u.a. konkret:
Zitat:Vorschlag Nr. 23
Regelung der temporären Bedarfsgemeinschaft: 1) Zuordnung des Kindes zur BG des sorgeberechtigten Elternteils, ggf. unter Berücksichtigung des sog. "Residenzmodells";
Und jetzt? Ich bin sorgeberechtigter Elternteil, aber das ist nicht
das, was dort gemeint ist. Sind Väter nach deren Vorstellungen eigentlich grundsätzlich nicht sorgeberechtigt?

Was kann also jetzt (noch) unternommen werden, um die temp. BG in der
jetztigen Form zu erhalten, falls Vorschlag 23 angenommen wird?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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