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Kostenbeitragspflichtverletzung?
#8
Ich habe meine Zweifel, ob eine Schädigungsabsicht dem vorgeworfen werden kann, der die Kosten, die diesen Vermögensschaden ausmachen, dadurch zu vermeiden sucht, indem er sich anbietet, die Kindesbetreuung zu übernehmen. Der Täter will ja nicht schädigen, sondern sein Vermögen für die Betreuung seines Kindes schonen! Hier fängt es an kompliziert zu werden. Denn zum Vorsatz gehört vorliegend insbesondere, dass der Täter weiß oder sicher davon ausgehen können muss, dass sein Anerbieten nicht realisierbar ist. Insofern könnte man die Meinung vertreten, dass das "Erziehungsgutachten" dazu eindeutige Aussagen trifft. Tut es aber nicht. Denn nach aller Lebenserfahrung braucht sich ein Betroffener nicht auf ein einziges Gutachten zu verlassen. Es kommt oft genug vor, dass ein zweiter Gutachter zu einem gegensätzlichen Ergebnis kommt.

Andererseits beansprucht der Täter (ich bleibe mal bei der strafrechtlichen Terminologie) die "Sozialleistungen" nicht. Weder für sich noch für seinen Sohn. Sie werden ihm quasi aufgezwungen. Damit stellt sich die Frage nach einem betrügerischen Erschleichen von öffentlichen Leistungen aus ganz anderer Sicht.
Probleme ergeben sich zudem aus der Unterlassungshandlung selbst. Eine solche Betrugsbegehung ist nämlich in der rechtswissenschaftlichen Literatur äußerst umstritten und ich kann auch nicht auf Anhieb erkennen, dass es eine definitiv überschaubare gefestigte Rechtsprechung dazu gibt.

Was also kann vor diesem Hintergrund Schlimmes passieren?
Mit einem guten Verteidiger an der Seite wird es ein Strafgericht nicht einfach haben, zu einer Verurteilung zu kommen. Und wenn, dann muss möglicherweise strafmindernd berücksichtigt werden, dass sich der Täter in einem Verbotsirrtum befand (§§ 17, 49 I StGB).

Ich würde es drauf ankommen lassen und bei der erforderten Einkommensauskunft die Erbschaft nicht erwähnen sondern darauf hinweisen, dass ich nach wie vor um die Rückübertragung des SR kämpfe, um meine Kinder selber betreuen zu können!
Basta.

(In dem ersten Unterhaltspflichtverletzungsverfahren, das man gegen mich angezettelt hatte, hatte das Gericht Zweifel an meinem Vorsatz, mich der Unterhaltspflicht zu entziehen, weil ich mit guten Argumenten die fiktive Einkommensfestsetzung infrage gestellt und deswegen auch das BVerfG angerufen hatte. Das nur als Beispiel dafür, dass Vorsatz -auch Eventualvorsatz- nicht immer zur Überzeugung des Gerichtes vorliegt.)
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Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 17:32
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 18:31
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 19:11
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 20:41
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 28-11-2013, 02:54
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 07:09
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 28-11-2013, 12:02
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 16:12
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 18:41

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