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Kostenbeitragspflichtverletzung?
#1
Question 
Hallo liebe Mitstreiter,


ich brauch dringend Hilfe für einen Bekannten. Er ist Vater von zwei Kindern, die sich seit dem Tod seiner Frau vor etwa 4 Jahren im Heim befinden, da er angeblich allein nicht für die beiden sorgen kann. Doch zahlen soll und muss er können - immerhin fallen für jedes Kind Unterbringungskosten in monatlicher Höhe von 7000€, also insgesamt 14.000€, von denen er selbst von seinem Lohn über 1500€ tragen muss. Allerdings ist dies keine normale Unterhaltszahlung nach BGB, sondern ein Kostenbeitrag nach dem SGB, nämlich dem § 94 SGB VIII, wonach alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen gelten und somit einzusetzen sind. Das Ganze hat sogar eine eigene Berechnungstabelle, wo aber nur monatliche Einnahmen bis 10.000€ berücksichtigt werden. Pauschal werden da für 1. Kind in Obhut 25% und für das 2. 15%, also genau 40% seines Lohnes. Abgesehen von dieser monatlichen Belastung, hat er durch jahrelange Rechtstreite mit Hilfe von Spitzenanwälten bereits über 40.000€ investieren müssen, um wenigstens ein regelmässiges Umgangsrecht zu erreichen. Denn alle anderen Rechte(Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht) sind bereits vor Jahren entzogen worden.

Nun ist aber so, dass er kürzlich, zu seinem Glück oder auch Pech, knapp 420.000€ von seinem Patenonkel geerbt hat. Das Problem liegt jetzt darin, dass nicht eindeutig ist, ob dieses Erbe als Einkommen gilt, da es sich ja um eine Einkunft in Geld handelt, und er somit wohlmöglich die vollen 14.000€ im Monat(!) für seine beiden Kinder zu zahlen hätte. Eigentlich ist im Sozialrecht, ausser H4, kein eigenes Vermögen einzusetzen, doch als Vermögen gilt meistens nur das, was man vor dem Bezug von Leistungen, in diesem Fall vor der Unterbringung, bereits hatte. Da er natürlich nicht dazu bereit ist, etwas zu finanzieren, das gegen seinen Willen und den seiner Kinder geschieht, braucht er dringend ein paar Infos und Ratschläge, wie er am besten vorgehen soll, damit er nicht auch noch sein gesamtes Vermögen Geld verliert.

Daher habe ich ein paar Fragen an euch:

1. Gilt in diesem Fall das Erbe als Einkommen, das man bis zur Beendigung der Unterbringung, die noch 10 weitere Jahre dauern soll(120*14.000€), vollständig einsetzen muss?

2. Gibt es beim Kostenbeitrag nach dem SGB ebenfalls einen Art Unterhaltspflichtverletzung nach § StGB 170, wenn man seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt?


Jede Hilfe wird von mir und dem Betroffenen dankend angenommen!

Schönen Gruss an auch alle

Hans
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Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 17:32
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 18:31
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 19:11
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 20:41
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RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 07:09
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RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 16:12
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 18:41

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