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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#18
(21-11-2013, 12:42)raid schrieb: Wie soll denn das gehen? Es ist doch keiner so blöd und geht für'n Sozialhilfesatz arbeiten. Als Erwerbstätiger muss man zumindest mehr Geld zur Verfügung haben, als jemand, der im Moment gänzlich von ALG2 lebt.

Wieso? Für das Kind zu arbeiten, soll der höchste Ansporn und Quell
aller Lebensfreude sein.
Hast du doch auch im Rechtspflegerforum gelesen.

(21-11-2013, 12:42)raid schrieb: Meines Erachtens möchte man dies durchsetzen, weil sich aufgrund ständig fallender Löhne und bei Einhaltung des Selbstbehalts kein Unterhalt mehr errechnet.

Eben. Nur noch Mangelfälle, da muß man sehen, wo man noch
was herbekommt. Die Vollbeschäftigung, die in Unterhaltssachen
in Gerichtsverhandlungen progagiert wird, ist nicht existent.
Hat lange gedauert, aber so langsam scheinen sich da Erkenntnisse
zu erschliessen. Falls das hier zu OT ist, bitte verschieben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Nappo - 18-11-2013, 21:54

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