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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#3
Danke für die schnelle Antwort...
Ich DARF dank meiner Privatinsolvenz aufgrund der Firma meines Verflossenen keine Rücklagen bilden...Ich hAé die Schulden mitgenommen, er hat alles behalten und bekommt Unterhalt.
Alles was ich in irgendeiner Form zurücklegen würde, würde ich eh abgeben müssen.

Kann ich nicht auf einer Berechnung für diesen Monat bestehen?
Es ist ja wirklich nur eine kurzfristige Arbeitslosigkeit gewesen und betrifft nur diesen Monat.
Außerdem widerspricht sich das sowieso alles...der Unterhalt ist doch so berechnet, dass nur das Existenzminimum bleibt...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Corvette - 18-11-2013, 21:27
RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Nappo - 18-11-2013, 21:54

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