18-11-2013, 18:33
(18-11-2013, 18:12)eve1510 schrieb: Das sind die Restschulden einer Schrottimobilie...
Das klingt danach, als wäre das ein Fall für heftige Gerichtsklagen gewesen, auf Schadenersatz. Geld war beim Schuldigen ja wohl vorhanden, von der Versicherung.
Mit dem Kind etwas unternehmen heisst nicht, Geld hinaus zu blasen. Ich mache immer was mit den Kindern, aber teure und künstliche Spektakel wie Vergnügungsparks gibts halt nicht.
Kann er sein Einkommen noch mit Geld für private Altersvorsorge bereinigen? Die Schulden muss er unbedingt zur Sprache bringen, aber nicht darauf hoffen dass ihn das vor Stufe 5 rettet.