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pfändbarkeit von flugtickets
#6
(07-11-2013, 10:31)p schrieb: Gibt es solide Gründe für eine Annahme, dass sie mit dem Kind in Brasilien bleiben würde? Wenn nicht, gibts auch keinen Grund, mit einem Reisepass rumzuzicken.

Oh doch, es gibt einen triftigen Grund, keinen brasilianischen Reispass erstellen zu lassen.
Wenn das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft hat und einen deutschen Pass (soweit habe ich alles richtig verstanden, oder?), dann kann das Kind 90 Tage in Brasilien bleiben. Das reicht doch für einen Besuch, oder?

Ich selber bin ja auch mit meinem deutschen Pass völlig problemlos nach Sao Paulo und wieder zurück gekommen.

Einen brasilianischen Reisepaß für das Kind braucht die Kindsmutter nur, wenn sie was anderes vorhat als einen Besuch in Brasilien von maximal 90 Tagen Dauer.......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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pfändbarkeit von flugtickets - von netlover - 06-11-2013, 22:16
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von kay - 07-11-2013, 10:22
RE: pfändbarkeit von flugtickets - von p__ - 07-11-2013, 10:31
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