06-11-2013, 22:16
hallo väter!
folgende situation:
exe (brasilianerin) möchte mit kind über ostern nach BR. seit neuestem muß kind, wenn doppelte staatsbürgerschaft vorliegt, mit reisepass BR nach BR einreisen.
sie hat nur reisepass-D. ich müßte mit den BR-reisepass beantragen und alle formalitäten für eine evtl. rückführung bei rumbocken der ex im voraus erstellen.
frage:
1. exe zahlt keinen unterhalt an mich, (habe abr und die kleine wohnt bei uns)
2. sie will ticket buchen und in raten zahlen
3. frage: wenn das jugendamt erfährt wo gebucht, bei welcher airline etc., kann es eine pfändung ausbringen?
4. exe arbeitet so, daß sie keinen unterhalt zahlen muß und somit leistungsunfähigkeit durch JA bestätigt wurde.
warscheinl. muß erstmal ein titel erstellt werden.
was meint ihr?
bb
netlover
folgende situation:
exe (brasilianerin) möchte mit kind über ostern nach BR. seit neuestem muß kind, wenn doppelte staatsbürgerschaft vorliegt, mit reisepass BR nach BR einreisen.
sie hat nur reisepass-D. ich müßte mit den BR-reisepass beantragen und alle formalitäten für eine evtl. rückführung bei rumbocken der ex im voraus erstellen.
frage:
1. exe zahlt keinen unterhalt an mich, (habe abr und die kleine wohnt bei uns)
2. sie will ticket buchen und in raten zahlen
3. frage: wenn das jugendamt erfährt wo gebucht, bei welcher airline etc., kann es eine pfändung ausbringen?
4. exe arbeitet so, daß sie keinen unterhalt zahlen muß und somit leistungsunfähigkeit durch JA bestätigt wurde.
warscheinl. muß erstmal ein titel erstellt werden.
was meint ihr?
bb
netlover