28-01-2014, 07:49
Moin,
so nun wurde das erste mal wegen TU mein Lohn gepfändet. Meiner Meinung nach aber zuviel / falsch.
Situation:
Es liegt bei meinem AG ein PfÜB vor. Standard-Formular, weiß nicht ob überall gleich. Auf Seite 9 steht das vom "errechneten Nettoeinkommen" mir ~800€ plus ½ vom Mehrbetrag bleiben. Hatte beim Gerichtspfleger nachgefragt, der sagte mir, dass das bereits sehr großzügig sei.
Auf Seite 7 wird explizit nochmal auf die unpfändbaren Beträge nach §850a ZPO hingewiesen.
Nach §850d ZPO bleibt Nr. 3 von §850a weiterhin unpfändbar. Darunter fallen Schmutz- und Erschwerniszulagen. Laut Gerichtsentscheidungen fallen dort auch Schichtentschädigungen dazu.
Ich bekomme eine Erschwernis- und Waschzulage und dazu Schichtzulagen, wie diesen Monat.
Gepfändet wurde aber vom normalen Gesamtnetto, ohne vorher die Zulagen raus zu rechnen.
Rückfrage bei meinem AG, der wiederrum nochmal beim Amtsgericht nach gefragt hat, ergaben, dass das so alles richtig sei. Konkret hieß es: "unpfändbare Beträge nach ZPO bleiben laut Auskunft des Gerichts
unberücksichtigt".
Also gilt jetzt die ganze ZPO nicht mehr???
Was soll ich nun tun? Wer hat recht? Ich meine, egal was auf Seite 9 an Freibetrag eingetragen wurde, kann man damit die ZPO nicht aushebeln!
Habe Ibykus damals den PfÜB zugeschickt, leider hat er sich nicht mehr gemeldet und scheint auch hier nicht mehr aktiv zu sein. Sehr schade.
Wer hat noch Plan davon?
so nun wurde das erste mal wegen TU mein Lohn gepfändet. Meiner Meinung nach aber zuviel / falsch.
Situation:
Es liegt bei meinem AG ein PfÜB vor. Standard-Formular, weiß nicht ob überall gleich. Auf Seite 9 steht das vom "errechneten Nettoeinkommen" mir ~800€ plus ½ vom Mehrbetrag bleiben. Hatte beim Gerichtspfleger nachgefragt, der sagte mir, dass das bereits sehr großzügig sei.
Auf Seite 7 wird explizit nochmal auf die unpfändbaren Beträge nach §850a ZPO hingewiesen.
Nach §850d ZPO bleibt Nr. 3 von §850a weiterhin unpfändbar. Darunter fallen Schmutz- und Erschwerniszulagen. Laut Gerichtsentscheidungen fallen dort auch Schichtentschädigungen dazu.
Ich bekomme eine Erschwernis- und Waschzulage und dazu Schichtzulagen, wie diesen Monat.
Gepfändet wurde aber vom normalen Gesamtnetto, ohne vorher die Zulagen raus zu rechnen.
Rückfrage bei meinem AG, der wiederrum nochmal beim Amtsgericht nach gefragt hat, ergaben, dass das so alles richtig sei. Konkret hieß es: "unpfändbare Beträge nach ZPO bleiben laut Auskunft des Gerichts
unberücksichtigt".
Also gilt jetzt die ganze ZPO nicht mehr???
Was soll ich nun tun? Wer hat recht? Ich meine, egal was auf Seite 9 an Freibetrag eingetragen wurde, kann man damit die ZPO nicht aushebeln!
Habe Ibykus damals den PfÜB zugeschickt, leider hat er sich nicht mehr gemeldet und scheint auch hier nicht mehr aktiv zu sein. Sehr schade.
Wer hat noch Plan davon?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.