03-11-2013, 17:36
Wenn er den titulierten Mindestunterhalt zahlt, lassen sie ihn in Ruhe. Sie würden zwar gerne mehr haben, aber..... Sie werden wahrscheinlich regelmäßig - also alle 2 Jahre - eine Auskunft anfordern.
Da sollte er dann also die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das Einkommen seiner selbständige Tätigkeit entsprechend nutzen.
Ich bin mir aber nicht darüber im Klaren, ob er das alleine kann. Siehe die erwähnte Buchführung ;-)
Da sollte er dann also die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das Einkommen seiner selbständige Tätigkeit entsprechend nutzen.
Ich bin mir aber nicht darüber im Klaren, ob er das alleine kann. Siehe die erwähnte Buchführung ;-)