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Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt?
#1
Mal ne kurze Frage: Kann bzw. wird der 170er bei jeglicher Art von Unterhalt angewandt?

Wurde grade per eA zu Unterhalt für die Ex verdonnert, den ich natürlich nicht zahle, weil ich ihn nicht habe (saugen schon genug Bankenzecken) und auch nicht bereit bin.

Will jetzt gegen die eA per Hauptsacheverfahren vorgehen und kläre mit meinem Anwalt wie es mit Aussetzung der Vollstreckung aussieht.

Kann die Exe mir jetz den GV samt 170er aufn Hals hetzen, wenn ich nicht zahle? Wie lange muss ich fürn 170er nicht zahlen?

Dachte immer der gilt pauschal nur für KU.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Nachrichten in diesem Thema
Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Antragsgegner - 02-11-2013, 18:49
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 03-11-2013, 12:48
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Bernie - 04-11-2013, 11:47
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 04-11-2013, 11:55

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