31-10-2013, 16:38
Rache ist ohnein etwas Persönliches, der Begriff ist hier fehl am Platze. Das Strafrecht ist ja gerade angetreten, um Ausübung von Gerechtigkeit in die neutrale Hand eines Dritten zu legen und damit Rache zu verhindern: Nicht der Geschädigte oder sein Clan bestraft Täter, sondern der (hoffentlich) Staat. Ein Rechtsstaat übt keine Rache aus, sondern Gerechtigkeit.
So ist das selbstverständlich auch bei einer Falschbeschuldigung. Und um Ängsten entgegenzutreten, eine lange Verjährung könnte ein Problem sein: Gestaltet es als Antragsdelikt. Der Vater hätte dann entscheiden können, ob er sie dafür noch anzeigt oder nicht. Da er ja offenbar einen gewissen Frieden mit ihr gefunden hat, wäre sie vermutlich auch nicht angezeigt worden. Für Lügnerinnen wäre das trotz Verlängerung der Verjährung eine gute Motivation, einen Frieden zu erreichen. Aber dass die eigenen Handlungen auch Konsequenzen und Verantwortung bedeuten, das wäre damit deutlicher geworden.
So ist das selbstverständlich auch bei einer Falschbeschuldigung. Und um Ängsten entgegenzutreten, eine lange Verjährung könnte ein Problem sein: Gestaltet es als Antragsdelikt. Der Vater hätte dann entscheiden können, ob er sie dafür noch anzeigt oder nicht. Da er ja offenbar einen gewissen Frieden mit ihr gefunden hat, wäre sie vermutlich auch nicht angezeigt worden. Für Lügnerinnen wäre das trotz Verlängerung der Verjährung eine gute Motivation, einen Frieden zu erreichen. Aber dass die eigenen Handlungen auch Konsequenzen und Verantwortung bedeuten, das wäre damit deutlicher geworden.