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Sieben Jahre Haft: Tochter zieht Vergewaltigungsvorwürfe gegen Vater zurück
#11
Das ist der Punkt:

(29-10-2013, 22:30)p schrieb: .. Wo bleibt eigentlich das ansonsten unvermeidliche Geplärre der Justizministerinnen nach Verschärfungen? Vergewaltigung hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Wo bleibt die Gleichberechtigung? Dann muss auch die Falschbeschuldigung derselben Verjährungsfrist unterfallen.

Genau dieses wurde heute in diversen Kommentaren zu den 'Leidartikeln' in den Medien zurecht thematisiert.

Aber es ist wie mit der Bigotterie beim Thema Beschneidung: Alles halb so wild, so lange es nicht Täterinnen betrifft.
Zum ersten Absatz deines Kommentares: Das sehe ich genau so.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Sieben Jahre Haft: Tochter zieht Vergewaltigungsvorwürfe gegen Vater zurück - von StrengGeheimerInformant - 29-10-2013, 22:55
Falschbeschuldigung - von Petrus - 29-06-2016, 19:54

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