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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#4
Ich frag mich immer wieder, wie eine Echse, bzw. deren Rechtsverdreher an solche Informationen kommen.
Okay, solange man zusammenwohnt und miteinander redet, bzw. die Abrechnung sichtbar rum liegt kann man das nachvollziehen.
Aber danach? Man wohnt getrennt, redet nicht mehr über Gehalt/Einkommen/Arbeit und vor allem hält man auch vor anderen Leuten die Klappe. Was kann die Echse dann noch rauskriegen? Höchstens die tarifliche Steigerung, da sie ja meist den Arbeitgeber kennt. Aber dann ist Ende.

Wenn du nicht selber ausposaunt hast, dass du jetzt dick mehr verdienst und das durch die Gegenseite belegbar ist, solltest du zurückschreiben, dass es keine Auskunft gibt, da sich dein Einkommen nicht signifikant verändert hat.
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von MitGlied - 29-10-2013, 10:54

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