Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stundung des Unterhaltsvorschußes
#11
(28-10-2013, 17:24)Simon ii schrieb: Wenn U-Vorschuß gezahlt wird, ist der Vater nicht leistungsfähig und braucht deswegen auch keinen Unterhalt zu zahlen.
Das ist in dieser Ausprägung nicht richtig.

Das JA zahlt immer dann, wenn der Vater nicht oder zuwenig bezahlt.
Egal ob er nicht kann oder nicht will.

Einen Beleg dafür, dass er nicht konnte, beinhaltet das nicht.

Was aber wiederum nicht heißen soll, dass die JÄmter nicht trotzdem gerne und oft lügen und betrügen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von beppo - 28-10-2013, 17:28
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stundung und Anerkennung der Schulden UV? Toraka 12 3.304 22-12-2020, 12:04
Letzter Beitrag: Toraka

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste