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Taschenpfändung im Ausland
#11
(24-10-2013, 09:13)kay schrieb:
(24-10-2013, 05:08)gleichgesinnter schrieb: dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.

Das ist falsch, in Spanien gibt es sehr wohl eine Meldepflicht (Empadronamiento). Ohne gemeldet zu sein, bekommt man z. B. auch kein Bankkonto, keine NIE Nummer, keine Autozulassung, keinen Arbeitsvertrag etc. etc.

Das viele sich einfach nicht melden und schwarz arbeiten, ist allerdings auch eine Tatsache. Legal ist dies aber nicht.


Soweit ich weiss, gibt es nur in sehr wenigen EU-Länder kein Meldegesetz. Dazu zählt nach meiner Kenntniss auf jeden Fall Irland, England, Frankreich und Portugal. Ich vermute jedoch, dass Portugal und Irland aufgrund ihrer schlechten Konjunktur für viele als mögliche Option ausscheiden. Schon deshalb, weil Portugal mitunter die schlimmsten Gefängnisse in der EU haben soll und dort wohl recht einfach vollstreckt werden kann. Hier ein Auszug dazu von einer portugiesischen Anwältin: http://www.prolege.de/gerichtliche-beitr...tugal.html

Irland scheint dort wohl nicht so kooperativ zu sein, wenn man hier den Beitrag in einem Rechtspfleger-Forum liest:

Zitat:Ermittlung einer Adresse in Irland

Ich wurde in Polen zu einem Verfahrenspfleger in einem Zwangsvollstreckungsverfahren bestellt. Es handelt sich um Vollstreckung aus einer Immobilie daher möchte ich die Adresse des Schuldners nach Möglichkeit ermitteln. Der Schuldner wohnt nach meinen Feststellungen in Dublin in Irland. Die genaue Adresse muss ermittelt werden.

Wie bekannt, gibt es keine Meldepflicht in Irland. Nach dem polnischen Konsulat kann die Adresse nur durch das Finanzamt oder die Sozialversicherung (Social Welfare Office, Revenue Office) ermittelt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen würden die Behörden jedoch keine Auskünfte an das Konsulat erteilen. Notwendig ist ein Beschluss eines irischen Gerichts. Daher dachte ich an einem Verfahren nach der BeweisaufnahmeVO. Als Pfleger würde in einen Antrag bei dem polnischen Gericht, das mich bestellt hat stellen. Das Gericht würde sich an das entsprechende Gericht in Dublin wenden um die Auskünfte von den irischen Stellen, insbesondere dem Social Welfare Office, Revenue Office anzufordern.
Die irische Zentralstelle, welche die Bearbeitung der Beweisaufnahmeersuchen koordiniert, hat mich jedoch grade per email geschrieben, dass so was nach der BeweisaufnahmeVO nicht möglich sei.

In response to your email I have to inform you that Irish Courts would not put the Social Welfare Office or the Revenue Office under obligation to reveal an address nor have they done this to reveal addresses for court proceedings in other EU member states according to Council Regulation (EC) No 1206/2001 of 28th May 2001.

Das ersuchte Staat hat nach der BeweisaufnahmeVO sehr begrenzte Möglichkeiten die Beweisaufnahme nicht durchzuführen. Daher spiele ich mit dem Gedanken das Verfahren trotzdem einzuleiten.

Hat jmd Erfahrungen mit Irland bzw. Großbritannien gemacht und sieht hier eine andere Lösung?

Schönen Gruß

Hornfrosch
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