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Frage zu Gewohnheitsrecht
#3
Naja, die Abgrenzung einer paranoiden Störung zu einem vorsichtigen Menschen der als "gebranntes Kind" Vorsorge treibt, mag für einen Therapeuten nun eine Herausforderung bedeuten. Aber wohl nur für ihn.... E
Erst einmal darf man sicher sagen, dass Du aus Deinen Erfahrungen gelernt hast. Was nicht jeder kann ;-) Und da ist eine kleine Paranoia vielleicht manchmal ganz nützlich ;-)

Desweiteren kann ich bei der derzeitigen Konstellation keine größeren Gefahren sehen. Sozusagen eine Stichtagsbetrachtung.
Ihr seid nicht verheiratet.
Sie kann keinen Zugewinn geltend machen.
Das Haus gehört Dir.
Bei einer Trennung werdet Ihr behandelt wie die Auflösung einer GbR. Gemeinsam angeschafftes wird geteilt. Punkt.
Ansonsten zählen Beweise.

Das es in der Praxis oft anders aussieht, da dann geklaut, betrogen und gestohlen wird, weiß ich auch. Also: Das was Du partout brauchst ins geheime Bankschließfach und nicht überrumpeln lassen!
So wie es jetzt ist, ist es gut. Also : Never change a winning Team und lass den Standesbeamten draußen und die Lümmeltüte in Griffweite. Alles Gute!
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Frage zu Gewohnheitsrecht - von Bemerkung - 18-10-2013, 17:30
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von p__ - 18-10-2013, 17:48
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Nappo - 18-10-2013, 17:49
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Jessy - 18-10-2013, 18:27
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Bemerkung - 18-10-2013, 19:43
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von p__ - 18-10-2013, 23:00
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Bemerkung - 19-10-2013, 02:15
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von p__ - 19-10-2013, 10:31
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von expat - 18-10-2013, 23:39

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