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Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH
#12
Was steht denn nun in der Elternvereinbarung? Da ihr ja noch verheiratet seid, ist das Sorgerecht und damit auch das ABR noch gemeinsam.

(17-10-2013, 23:42)derdummeAugust schrieb: die MAMA sext da mit einer Frau!

Sex vor den Kindern ist natürlich indiskutabel übergriffig. Es ändert aber nichts an den zwei Kernpunkten:

1. Wer bei der Betreuung der Kinder hilft, ist Sache des Elternteils, in dessen Obhut die Kinder sich jeweils befinden. Um daran zu kratzen müsstest du schon nachweisen dass da eine verurteile Sextäterin oder Gewalttäterin mit den Kindern allein gelassen wird.

2. Das schreibst du selbst: "Interessiert weder das Jugendamt noch meinen Anwalt!". Auch wenn du begründete Einwände hättest: Die Helferindustrie ist in solche Dingen gegen dich, du kannst nichts dran ändern.

War denn von Anfang an klar, dass die Kinder mit der Mutter wegziehen? Besser wärs gewesen, sie wären am alten Wohnort geblieben.
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RE: Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH - von Theo - 17-10-2013, 16:43
RE: Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH - von p__ - 17-10-2013, 17:01
RE: Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH - von p__ - 18-10-2013, 09:30
RE: Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH - von iglu - 17-10-2013, 17:02

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