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UVG
#6
Hatte gerade die Situation. Habe im Mai den KU tituliert in voller Höhe und ab da direkt an die KM gezahlt und kein UV an das JA mehr geleistet. Die Ex-RAttin hatte mir geschrieben das sobald ein Titel vorliegt der UV eingestellt wird und nicht mehr gezahlt werden brauch.

Ja zwei Monate später kam dann das JA, dass da ja UV-Rückstände von 267,xx € sind (mit Zinsen) und ich doch sofort zahlen solle, ansonsten erwirken sie einen Titel.

Hab denen dann freundlich geschrieben, dass ich den KU direkt an die KM zahle aufgrund eines Titels und das Schreiben der RAttin zitiert, aufgrund dessen ich kein UV mehr an das JA zahlen brauche.

Gut, vorher gab es das Standardschreiben, dass ich unter keinen Umständen mehr mit befreiender Wirkung direkt an die KM zahlen kann sondern immer ans JA, solange UV beantragt ist. Habe dann aber mal direkt darauf hingewiesen, dass die KM sich seit Mai den UV quasi erschlichen hat, die RAttin sich selbst verpflichtet hat den UV abzumelden und es im UVG sogar drin steht, dass der/die Berechtigte jede Änderung unverzüglich mitzuteilen hat und nicht der Verpflichtete.

Somit war ich aus der Nummer raus. Habe auch seit meinem Antwortschreiben nichts mehr vom JA gehört. Hoffe nur dass sie den erschlichenen UV bei der KM eintreiben. Eig. müsste man so eine Dreistigkeit von der StA prüfen lassen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Nachrichten in diesem Thema
UVG - von Bernie - 01-10-2013, 15:03
RE: UVG - von Jessy - 01-10-2013, 17:22
RE: UVG - von p__ - 01-10-2013, 18:47
UVG - von Bernie - 01-10-2013, 21:09
RE: UVG - von Jessy - 02-10-2013, 13:00
RE: UVG - von Antragsgegner - 09-10-2013, 00:02

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