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Einkommensauskunft und Schenkung
#13
Zitat:Das Vermögen ist ausschlaggebend für aufgelaufene Unterhaltsschulden. D.h., wenn der UH zu hoch festgelegt wurde, kann nach einer gewissen Akkumulation der Schulden, das Vermögen durch Pfändung angegriffen werden.

Gilt das auch dann, wenn sich das Vermögen nicht im Besitz das Vaters befindet? Könnte dann der beschenkte Sohn für diese Schulden haften bzw. die Schenkung angefochten werden?

Wie kann der Vater überhaupt verhindern, dass Höhe des Kostenbeitrags willkürlich festgelegt wird, weil er die Auskunft verweigert? Immerhin kann der Vater kein Einkommen nachweisen, da er keins hat und von der Schenkung an den Sohn lebt, also auch kein Vermögen mehr hat - wenn auch selbst verschuldet. Muss er dann in der Auskunft angeben, dass er von Geld lebt, dass er verschenkt hat, oder reicht es, wenn er sagt, dass er weder Einkommen noch Vermögen hat und lediglich von Zuwendungen Dritter lebt? Über nichts kann er ja keinen Nachweis erbringen, das kann das FA ja auch bestätigen.

Zitat:Das ist natürlich grenzwertig. Hier stellt sich die Frage, warum der Vater das Sorgerecht nicht bekommen hat. Klar ist aber, dass er erst zahlen muss, sobald ihn ein Gericht dazu verurteilt hat. Erhaltenes Kindergeld sollte man an das Jugendamt abführen.

Kindergeld sehen die Eltern schon lange nicht mehr. Im Gutachten gegen die KM wurde auch der Vater als Gefahr für das Kind eingestuft, daher kein Erfolg vor Gericht. Anfechtung solcher Gutachten ist nicht einfach und Gegengutachten können abgelehnt werden. Die Kosten für einen guten RA und Gutachter können mehrere 10k betragen, da bleibt dann nicht viel übrig - und das ohne Garantie auf Erfolg!

Zitat:Wie man sieht, war die Strategie zwecklos und sogar noch zum eigenen Nachteil. Jetzt gehts darum, das Geld wieder loszuwerden. 70kEUR ist für manche viel und für andere wenig - aber es reicht nie auf Dauer. In der Situation ist es viel besser, sich alimentieren zu lassen oder eine kleine Unternehmung zu gründen, aus der man ein geringes Einkommen in bar unterhalb der Pfändungsgrenze bezieht. Oder wie wärs mit einem Minijob im eigenen Betrieb Wink

Das Ziel wollte der Vater verfolgen, als er seinen Sohn das Geld übertrug. Er hoffte auf diese Weise, dass dieser ihn damit durchfüttert, ohne dass etwas davon für Unterhalt oder Kostenbeiträge draufgeht. Es ist erstmal überhaupt wichtig zu wissen, welchen Beitrag der Vater mit dem Vermögen zu zahlen hätte. Denn es macht einen Unterschied, ob der volle Beitrag von 2500€*12 oder nur der Mindestunterhalt von ca. 331*12 im Jahr fällig wäre...

Danke für eure Aufmerksamkeit und Entschuldigung für die vielen Fragen

Gruss

Mike
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Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 10:35
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 11:05
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RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 19:36
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 22:21

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