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Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt
#6
@P
Die Leistungen richten sich nach den §§ 53 bis 57 des SGB XII und entsprechend auch die Auskunftspflicht nach § 117 SGB XII.
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RE: Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt - von Gekko - 21-09-2013, 16:39

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