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Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt
#88
(30-08-2013, 14:13)raid schrieb: Gut, aber die UVG-Kasse wird den Titel spätestens nach dem Mahnverfahren und dem anschließenden Gerichtstermin bekommen.
Durch Wiederholung von dir und @sgi wird es immer noch nicht richtiger!

Es ist einfach @iglu, @blue und @ibykus zuzustimmen. Die UVG-Kasse kriegt den Titel dann vom Gericht (und nicht durch behördlichen Bescheid), wenn der Unterhaltsschuldner seine LeistungsUNfähigkeit nicht gerichtsfest nachweisen kann. Dies nicht zu können ist keine Schande, sondern passiert vielen.
Die Hürden sind bekanntlich extrem hoch, aber nicht komplett unmöglich. Bloßes Behaupten des Vaters wird meistens schlicht ignoriert.

Jedoch wer für den kompletten Zeitraum z.B. einen H4-Bescheid UND Vollzeit oder angemessene Erwerbsbemühungen nachweist, hat Chancen. Wir schieben mehrere Fälle vor uns her, wo das Amt den letzten Schritt zur gerichtlichen Feststellung (eben) nicht geht, sondern droht und droht, aber faktisch immer wieder UVG-Beträge hinten runter fallen läßt (Verwirkung, Verjährung) weil der Vater a) befristeten Teiltitel bezahlt, b) lückenlos H4-Aufstocker ist und c) Vollzeit bzw. Erwerbsnachweis konsequent führt. Weil es dem Vater hier komplett egal ist, ob er soviel oder mehr aufstockt, würde die Titulierung nur zum wirtschaften von einer Staatstasche in die andere führen....Tongue

(30-08-2013, 16:04)Lagegeschnitzelt schrieb: Und ich wieder Zwei Kinder gezeugt.. Big Grin Big Grin Hihiii..
Wenn man die Mechanik der Aufstockung wirklich begriffen hat, kann man soviele Kinder zeugen wie man will und wird am Ende der Minderjährigkeit schuldenfrei sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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