30-08-2013, 10:05
Zitat:Damit laufen de facto Monat für Monat Schulden auf, auch ohne Titulierung oder Gerichtsbeschluss.
Es tut mir ja Leid, das wieder anzuheizen, aber das ist falsch. Die Unterhaltspflicht und die Höhe der Unterhaltspflicht muss schon festgestellt sein. Vorher laufen auch keine Schulden auf.