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nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA
#6
Das Jugendamt muss jeden Monat die Summe die du zahlst bis zur Höhe des Mindestunterhalts oder tituliertem Unterhalt weiterleiten.
Erst was du darüber hinaus zahltst, darf das JA zur Schuldentilgung von gezahlten Vorschüssen einbehalten.

Und Schulden aus Unterhaltsvorschuss entstehen nur, wenn du leistungsfähig gewesen bist, bzw. ein Titel existiert hat.

Frage: Wenn du direkt auf das Konto von Mutti zahlst, ergibt sich diese Problemtik gar nicht. Warum machst du das nicht?
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RE: nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA - von MitGlied - 27-08-2013, 10:02

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