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Aberkennung Sorgerecht wegen gestörter Elternkommunikation ??
#7
@ArJa: stell einen gleichlautenden antrag! selbe begründung!

aber: wenn du das sorgerecht erhälst bzw abr - mußt du vorher in der lage sein, die betreuungssituation genau zu erklären und darlegen, wie das alles aussehen soll!

als ko-kriterium würde ich ansehen, wenn euer kind bereits seit längerem bei der mutter lebt und personelle kontinuität erfährt! das ist ein harter fakt!

aber: du kannst entweder einen gleichlautenden antrag stellen, hilfsweise jedoch intensiven umgang mit wöchentlichen übernachtungen, umgangspflegschaft - dh. dem kind wird die übergabe erspart. da könnte ich ein plus für dich sehen! hälftige ferien, urlaubsreisen vorher angeben etc. maßnahmen für umgangsvereitelung etc. das kann alles im titel drinstehen!

aber - du kannst auch mit dem richter/in vorher sprechen, anrufen etc. hab ich auch immer gemacht, so hat er dich als sorgetragenden vater in erinnerung!

bb
netlover
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RE: Aberkennung Sorgerecht wegen gestörter Elternkommunikation ?? - von netlover - 13-08-2013, 12:38

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