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Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung?
#5
(06-08-2013, 10:15)Zumbi schrieb: Also als Lappalie würde ich es nicht bezeichnen.
Du nicht, aber vielleicht der Richter und der hat im Saal das sagen.

Gibt es denn in deiner Umgangsregelung etwas wogegen sie nachweislich und am besten mehrfach willentlich verstoßen hat?
Ist in dem Beschluss eine Behlehrung nach §89 FamFG enthalten?
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RE: Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung? - von beppo - 06-08-2013, 16:46

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