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LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung
#7
Raid,

fackel nicht lange und lass deinen eigenen Testballon steigen.
Was ein LSG hier gut finden kann, muß ein SG dort noch lange nicht
überzeugen. Vor Gericht und auf hoher See...du weißt? Du solltest
nicht zu lange zuwarten. Klagen, die ich dieses Jahr eingereicht habe,
werden frühestens 2015 vor dem Sozialgericht verhandelt.

Ich habe mich vorgestern mit einem anderen Umgangsvater telefonisch unterhalten, der auch Aufstocker ist. Der hat nach eigener Aussage seit Beginn des Leistungsbezuges etwa 70 Klagen gegen das Hartz-Regime auf den Weg gebracht. Manchmal mußte er sogar klagen, obwohl er wußte, das er da nicht gewinnen konnte, aber den negativen Beschluß in die Hand brauchte er, um weitere Rechtsmittel an anderer Stelle einlegen zu können.

Das Verfahren selber ist kostenfrei, bis zum Landessozialgericht kannst
du dich selber vertreten, ohne das Kosten für einen Rechtsanwalt anfallen.
Möglicherweise fährt man damit sogar besser, weil ich oft höre, das
die Rechtsanwälte bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe die Akten ganz
unten in ihrem Stapel vergraben.

Jetzt schickste erstmal einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGBX
gegen den abschlägigen Bescheid los und dann kannst du die Akte erstmal wieder ein halbes Jahr weglegen.
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RE: LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung - von Sixteen Tons - 12-11-2013, 21:23

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