19-07-2013, 18:45
(19-07-2013, 18:36)bio schrieb: Ich dränge seit Februar auf die Erweiterung der Umgangsregelung mit Urlaub. Habe dazu eine Anwältin eingeschaltet. Wegen der erst im August 12 stattgefunden Verhandlung konnte ich nicht so früh erneut klagen, zumal noch die Beratungsgespräche liefen.das Eine schließt das Andere nicht aus.
Wenn ich das Familiengericht anrufe um eine Umgangsregelung zu erhalten und es treten konkrete Umstände auf, die eine sofortige Entscheidung erfordern, dann schiebe ich eine e.A. nach.