04-07-2013, 00:11
Wenn die Mutter stirbt, kann der nicht sorgeberechtigte Vater einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen. Das Familiengericht kann dem Vater des Kindes die elterliche Sorge übertragen; die Entscheidung ist am Kindeswohl zu orientieren.
Allein sorgeberechtigte Elternteile haben die Möglichkeit, über eine testamentarische Verfügung zu hinterlassen, wo das Kind im Falle des Todes dieses Elternteils verbleiben soll; das FG ist an diese Verfügung jedoch nicht gebunden.
Allein sorgeberechtigte Elternteile haben die Möglichkeit, über eine testamentarische Verfügung zu hinterlassen, wo das Kind im Falle des Todes dieses Elternteils verbleiben soll; das FG ist an diese Verfügung jedoch nicht gebunden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...