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Kein Geld für Unterhalt - und jetzt?
#1
Hallo,

ich bin die neue Lebenspartnerin eines Betroffenen. Er war lange Jahre alleinerziehend mit Kindern aus der ersten Beziehung (jetzt sind beide volljährig und ausgezogen). Aus diesem Grund konnte sich der KV bisher nicht um seine eigene Ausbildung kümmern und hat deswegen ein sehr geringes Einkommen. Jetzt leben wir zusammen und ich bringe mein Einkommen mit ein. Mir ist bewusst, das dass auf Selbstbehalte angerechnet wird und finde das soweit auch in Ordnung. Ich verdiene mehr als der KV aber auch nur knapp 1100 Netto.

Der KV hatte noch eine Beziehung, aus dem ein weiteres Kind hervorgegangen ist. Um diesen Fall geht es.
KV und KM beide nicht verheiratet nahmen gemeinsam einen Kredit auf. Bei der Trennung gab es eine (leider nur mündliche) Absprache, dass der KV sich um die Kreditraten kümmert und die KM um den Kindesunterhalt. Der KV hätte auch gern das Kind bei sich behalten - auch da es sehr in das Leben der Halbgeschwister eingebettet war und diese eine Trennung absolut nicht befürworteten; da sie nicht verheiratet waren, hatte er da sehr schlechte Karten. Inzwischen hat er mit der KV das Sorgerecht (seit letztem Jahr).

Inzwischen erinnert sich die KM nicht mehr an die mündliche Absprache, ist neu verheiratet und hat ein Haushaltseinkommen, das sicher stellt, dass dort niemand Not leiden muss. Um den KV zu Unterhaltszahlungen zu bringen (sie hat ihn noch nicht einmal vorher darauf angesprochen) hat sie Beistandsschaft beim JA beantragt und bekommen. Letztes Jahr gab es einen Vergleich, der befristet auf ein Jahr Zahlungen regelte. Nun ist das Jahr um, und der Unterhalt soll in voller Höhe (Düsseldorfer Tabelle 272€ plus Zuzahlung wegen Rückstands) beglichen werden.

Für uns ist jetzt die Frage: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
KV verdient 550 in seiner regulären Stelle, von dem 300 € Rate des gemeinsamen Kredits abgehen und 150 € Unterhalt. Zusätzlich hat er einen Minijob, was bedeutet, dass ihm 500€ bleiben, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da der KV im letzten Jahr wegen Anwaltspflicht schon einmal Prozesskostenhilfe beantragen musste, befürchte ich, dass wir hier nun auf keine Unterstützung mehr hoffen dürfen, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt.

Was passiert nun? Was sollten wir / der KV tun? Wie können wir auf das JA zugehen um eine Einigung zu erzielen?
Kann man eventuell vorübergehend ALGII zusätzlich bekommen, damit man den Lebensunterhalt sichern kann?
Was kann passieren, wenn nachgewiesen wird, dass das Geld einfach nicht reicht? Kann der KV gezwungen werden das schuldbelastete Haus zu verkaufen, auch wenn die Gefahr besteht, dass es deutlich unter Wert verkauft wird und somit nicht einmal die Schulden gedeckt werden? (Und wir für eine Mietwohnung mehr ausgeben müssten, als für die Deckung von Kredit und Nebenkosten.)
Kann der KV zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden (auch das wurde ihm angedroht), weil er bisher keine besser bezahlte Stelle angenommen hat? (Die ihm nicht angeboten wurde, sogar die schlecht bezahlte Stelle stand eine Zeit lang auf der Kippe). Da er keine Qualifizierung vorweisen kann, steht es bisher auch sehr schlecht auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann sich im Herbst ändern, weil er neben seinen Jobs Abends eine Berufsausbildung machen kann, die jedoch dann davon abhängt, dass er gleichzeitig in der Branche tätig ist.

... Tut mir leid, das sind viele Fragen, aber jeder Hinweis hilft uns. Ich bin wirklich sehr verzweifelt...
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Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? - von Libelle - 17-06-2013, 12:24
RE: Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? - von Nappo - 17-06-2013, 13:10
RE: Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? - von Nappo - 18-06-2013, 13:07

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