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OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#33
(20-06-2013, 03:25)sorglos schrieb: Jedoch - wie kaum verwunderlich in dem Umbruch einer Trennungskrise - haben sich viele davon eben noch nicht in jedem einzelne klitzekleinen Detail einigen können. Auch wenn die Kinder-Wechsel-Betreuung gut läuft.
hier lief sie (die Kinder-Wechsel-Betreuung) augenscheinlich aber nicht gut!
Und man hatte auch nicht hinreichend die finanziellen Details abgesprochen.
Das muss man schon mal zur Kenntnis nehmen ...

Die "klitzekleinen Details", von denen Du sprichst, reichen manchem, die Chose platzen zu lassen.
Nach geltendem Recht kann ein Gericht dann wenig machen ohne das Gesetz zu verbiegen.

sorglos schrieb:Und genau hier sprüht das DIJUF-Denken pures Gift in die fragilen Trennungselternarrangements.
nicht nur hier!!

sorglos schrieb:... die sich (ohne Vätervereinsmitwirkung) mit der Mutter auf eine weitgehend gleichberechtigte Betreuung einigen konnten, weil die Väter eben auch immer selbstbewußter werden.
Wunschdenken! Sie werden immer bequemer und angepasster und sind größtenteils fokussiert auf ihren eigenen Fall, den sie sich gerne von anderen lösen lassen!

Wegen dieses "Selbstbewußtseins" (und der Bequemlichkeit mit dem auf sich selbst fokussierten Blick) werden wir noch in den nächsten zehn Jahren feststellen, dass Kinder und Väter diskriminiert werden und die Dinge sich nicht so entwickeln, wie es gerechterweise sein sollte.

Mein Eindruck ist nach Kenntnis der letzten Entscheidungen: hin und wieder wird auch mal etwas in Richtung unserer Forderungen geregelt.
Man weiss und hat scheinbar zur Kenntnis genommen, dass der engagierte Teil der betroffenen Väter nichts lieber tut, als sich jahrelang in Foren damit zu beschäftigen und lehnt sich selbst wieder gelassen zurück.

Das Wechselmodell birgt viele Fallen, über die Eltern sich trefflich streiten können. Aber das kann man regeln! Nicht die Eltern. Denn wenn ein Teil nicht Willens ist, bricht das Vorhaben zusammen.

Der Gesetzgeber aber könnte das regeln - bis ins kleinste Detail.
Wer sich nicht daran hält, wird sanktioniert.

Und wenn es nur in Wahrheit einen Bruchteil Deiner "selbstbewußten Väter" gibt, würde es möglicherweise Sinn machen, sich damit intensiver zu beschäftigen!

Allein mir fehlt der Glaube ... !
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RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32
RE: OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell - von Ibykus - 20-06-2013, 06:03

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