19-06-2013, 04:27
(18-06-2013, 23:15)c schrieb: ... eben nicht verlässlich 50/50, paritätisch, ...Das kann es schon aus dem Grunde nicht geben, weil niemand eine Stechuhr parat hat, um genau die Zeiten festzuhalten.
Aber im Grunde genommen geht es in diesem Urteil ja auch nicht um eine Grundsatzfrage. Es unterliegt der Einzellfallbetrachtung.
Beide Eltern hätten es doch gar nicht so weit kommen lassen müssen!
@Ibykus hat es schon geschrieben.
Wenn sich beide einig sind und "sogar" versuchen, die Betreuung über den Notar zu vereinbaren, waren sie sich zu diesem Zeitpunkt über das Finanzielle auch einig. Was anderes kann mir niemand weissmachen.
Warum plötzlich der Weg zum Gericht? Meiner bescheidenen Meinung nach hat die Elternebene "urplötzlich" nicht mehr funktioniert, weil jemand verstanden hat, dass Geld fließen könnte.
Dass das Gericht allerdings den Barunterhalt um einen kleinen Betrag gesenkt hat, finde ich jedoch als einen Schritt in die richtige Richtung.
Die "angeblichen" Schulden, die nun gezahlt werden müssen, sind jedoch wirklich ein Schlag ins Gesicht des Vaters! Und somit der positive Aspekt des Urteils wieder revidiert.
Dieser Senat zeigt ganz deutlich auf, wie selbstgefällig sie daherkommen.
Wie, ein Vater, der sich um seine Kinder kümmern will? Dann schmeißen wir ihm mal einen Knochen hin. Bluten muss er trotzdem, weil er am BGH Urteil eh´ nicht vorbeikommt.