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BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften
#13
Kann man auch umgekehrt sehen. Da die Mutter von der Arbeitsagentur weniger fürs Kind aufgrund bestehender und praktizierter Umgangsregelung erhält, könnte sie auch bestrebt sein, es der Kosten wegen an diesen Tagen auch wirklich nicht zu haben. Das Risiko besteht stärker, wenn die Mutter sich als Zuhälterin für das Kind sieht, ein Pferdchen das Geld für Muttis Privatzwecke einspielen muss.

So oder so würde es im Unkehrschluss bedeuten, dass mit Geld Ruhe, Frieden und Umgang zu erkaufen wäre. Genau diese Gleichung geht aber selten auf.

Interessant finde ich an der ganzen Sache die grundsätzliche (aber sehr späte) Anerkenntnis der Gerichte, das Tage beim anderen Elternteil den Bedarf des Kindes dort erhöhen und beim Betruungselternteil senken. Ob sich diese Argumentation unter dem Deckel des Sozialrechts eingesperrt lassen wird oder ob davon mit Zeit etwas ins Unterhaltsrecht perkoliert?
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RE: BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld in zwei Bedarfsgemeinschaften - von p__ - 14-11-2013, 10:50
Bedarf und Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 16:12

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