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BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften
#9
Ich bin der Vater, der dieses Urteil vom BSG erwirkt hat.
Das BSG schreibt in dem Urteil (RdNr. 21), daß es sich um zwei Ansprüche, die unterschiedlich hoch sein können handelt und daß sie sich in zeitlicher Hinsicht gerade ausschließen. Die Leistungen für Regelbedarfe an den Tagen des Aufenthalts beim Vater sind nicht lediglich fehlerhaft an die Mutter als Vertreterin der dortigen Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt worden. Für die Tage, an denen sich der Kläger weniger als 12 Stunden bei seiner Mutter aufhielt, bestand dort kein (Regel)Bedarf und also der Sache nach kein Anspruch auf Regelleistung.
Ich verstehe das BSG so, dass in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft geprüft werden kann, in welcher Höhe für das Kind ein Regelbedarf zu bewilligen ist. Dies kann dazu führen, dass bei der Mutter für das Kind der Regelbedarf nur für einen kürzeren Zeitraum gezahlt wird. Und dann werden die Kindesbesitzerinnen noch massiver die Kinder entfremden bzw. den Umgang boykottieren.
Soweit ich weiss, haben die Jobcenter eine derartige Praxis bisher noch nicht durchgeführt. Es ist allerdings zu befürchten, dass nach Veröffentlichung dieses Urteils, die Jobcenter möglicherweise ihre Praxis entsprechend ändern.
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RE: BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften - von Gr. Gurewitsch (gurimuri) - 13-11-2013, 17:44
Bedarf und Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 16:12

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