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BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften
#8
(12-11-2013, 16:26)raid schrieb: Ich verstehe deine Aussage schon, aber meine Angst ist einfach zu groß, ....
Na dann kannst du dich ja selbst persönlich namentlich auf der Site von @ibykus als Kindeswohlfrevler eintragen Angry

Wer wollte noch gleich lautstark protestieren?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Bedarf und Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 16:12

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