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Kindesunterhalt rückwirkend?
#3
Nur mal angenommen, du erreichst vor Gericht einen Titel via fiktivem Einkommen (das dein Ex aber wegen schlecht laufendem Geschäft gar nicht erwirtschaften kann) und es türmen sich bei ihm über Jahre und Jahre die Schulden auf. Glaubst du wirklich, das hilft euch bei Einvernehmlichkeit weiter? Denkst du, er hat dann viel Lust, sich um einen besseren Job zu bemühen, wenn ihm dann alles weggepfändet wird?

Mehr Sinn macht es, gemeinsam zu schauen, wie man das Kind weiter sicher versorgt.

Grundsätzlich ist es aber so:
Ja, gezahlt werden muss normalerweise ab Forderung. Aber nur, wenn wirklich ein Titel rauskommt.
Wird dein Ex als nicht leistungsfähig eingestuft, wird es keinen Titel geben und damit auch keine Rückforderung.

Sicher macht es Sinn darauf zu achten, ob dein Ex sich darum bemüht, sein Kind zu unterhalten und sich nicht nur auf die faule Haut legt. Im Normalfall, und wenn ihr eure Trennung sauber über die Bühne bringt und dein Ex guten Kontakt zum Kind weiter halten kann, wird er Wert darauf legen, auch für sein Kind sorgen zu können. Auch ohne Titel, Pfändung und was weiß ich.
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Kindesunterhalt rückwirkend? - von Butterfly - 06-06-2013, 22:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 06-06-2013, 23:02
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 11:00
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von tumi - 07-06-2013, 12:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 12:36
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 12:51
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Theo - 07-06-2013, 13:03
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 13:13

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