Hallo.
Hab grad eben mit meinem Anwalt telefoniert ( egal - kostets eben ..) . Er rät , da Zugewinnfrage noch nicht ganz geklärt ist, vor dem Ordnungsgeldantrag erst den Scheidungstermin Anfang Juli abzuwarten und ihr erst ein paar Tage nach erfolgter Scheidung den Ordnungsgeldantrag um die Ohren zu hauen. Bzgl. irgendwelcher Ausschlußfristen sähe er kein Problem ...
Ich kann die Strategie nachvollziehen. Bzgl. des OLG Vergleichs sagte er mir, das sei ein vollstreckbarer Titel, auch wenn keine Summe hinsichtlich der Höhe des Ordnungsgeldes genannt worden sei .... Wat denn nu ? Wie gesagt, ich bin kein Jurist
Was die Einschätzung meiner Exe anbelangt, kommt noch hinzu , dass Exe das Kind als ihre Barbiepuppe ansieht mit der niemand Anderes spielen darf. Ich hatte gehofft, dass sie durch den schweren selbstverschuldeten Autounfall letzte Woche, bei dem sie sich und das Kind locker hätte umbringen können, etwas ins Nachdenken gekommen ist .... aber leider scheint genau das Gegenteil der Fall zu sein, sie klammert immer mehr. Völlig krank, diese Frau ...
( Dazu kommt noch erschwerend hinzu, das sich Tochter prima mit meiner Freundin versteht .. und Exe auch nach 2 Jahren Trennung immer noch allein dasteht; wer will so eine verhaltensauffällige Frau auch schon .. ))
Ich hab mit meinem Anwalt eben vereinbart, dass erneut Klage erhoben wird :
1. Antrag auf Ordnungsgeld wie geschildert
2. Verbindliche Ferienregelung ( Dazu haben sich bislang weder FamGericht noch OLG durchríngen können - eine elend lange Geschichte ... )
3. Verbindliche Regelung von Situationen des Ausfalls bzw. Nachholens des Umgangs ( auch das hat mein alter Anwalt verpennt )
Danke für alle konstruktiven Beiträge ! Gruß ArJa
Hab grad eben mit meinem Anwalt telefoniert ( egal - kostets eben ..) . Er rät , da Zugewinnfrage noch nicht ganz geklärt ist, vor dem Ordnungsgeldantrag erst den Scheidungstermin Anfang Juli abzuwarten und ihr erst ein paar Tage nach erfolgter Scheidung den Ordnungsgeldantrag um die Ohren zu hauen. Bzgl. irgendwelcher Ausschlußfristen sähe er kein Problem ...
Ich kann die Strategie nachvollziehen. Bzgl. des OLG Vergleichs sagte er mir, das sei ein vollstreckbarer Titel, auch wenn keine Summe hinsichtlich der Höhe des Ordnungsgeldes genannt worden sei .... Wat denn nu ? Wie gesagt, ich bin kein Jurist
Was die Einschätzung meiner Exe anbelangt, kommt noch hinzu , dass Exe das Kind als ihre Barbiepuppe ansieht mit der niemand Anderes spielen darf. Ich hatte gehofft, dass sie durch den schweren selbstverschuldeten Autounfall letzte Woche, bei dem sie sich und das Kind locker hätte umbringen können, etwas ins Nachdenken gekommen ist .... aber leider scheint genau das Gegenteil der Fall zu sein, sie klammert immer mehr. Völlig krank, diese Frau ...
( Dazu kommt noch erschwerend hinzu, das sich Tochter prima mit meiner Freundin versteht .. und Exe auch nach 2 Jahren Trennung immer noch allein dasteht; wer will so eine verhaltensauffällige Frau auch schon .. ))
Ich hab mit meinem Anwalt eben vereinbart, dass erneut Klage erhoben wird :
1. Antrag auf Ordnungsgeld wie geschildert
2. Verbindliche Ferienregelung ( Dazu haben sich bislang weder FamGericht noch OLG durchríngen können - eine elend lange Geschichte ... )
3. Verbindliche Regelung von Situationen des Ausfalls bzw. Nachholens des Umgangs ( auch das hat mein alter Anwalt verpennt )
Danke für alle konstruktiven Beiträge ! Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )