01-06-2013, 16:12
Hallo ihr,
ich bin neu hier und erhoffe mir viele Meinungen zu meinem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2009 geschieden. Seit 2008 lebt unsere gemeinsame Tochter in meinem Haushalt. Die KM ist in ein anderes Bundesland verzogen. Umgang findet, wenn überhaupt, nur ein paar Tage im Jahr in den Ferien statt.
Unterhalt ist seit 2009 tituliert, wird aber nicht gezahlt. Dafür UVG.
Nun habe ich heute Nacht entdeckt, dass meine Ex-Frau bereits im Jahr 2009 Privatinsolvenz angemeldet hat.
Zu dem Zeitpunkt waren wir noch verheiratet und sie hatte nur ein Kind.
Ende des Jahres 2009 wurde das 2.Kind geboren. Mittlerweile gibt es Kind drei und vier.
Somit war sie von Antragsstellung bis min. zur Geburt des zweiten Kindes zahlungsfähig, sie hatte einen guten Job, so auch bei Gerichtsterminen zum ABR glaubhaft dargestellt. Kind 2 wurde nach nicht ganz einem Jahr in den Kindergarten eingewöhnt, damit sie wieder arbeiten konnte.
Ich nehme an, dass die KM unter Umständen auch da noch zahlungsfähig war.
Wie verhalte ich mich jetzt? Hat unsere Tochter nicht evtl. Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse? Hätten wir hier nicht als Gläubiger benannt werden müssen?
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen.
Bin verwirrt, weil wir a. noch verheiratet waren und b. ein Titel besteht
Viele Grüße
simsam
ich bin neu hier und erhoffe mir viele Meinungen zu meinem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2009 geschieden. Seit 2008 lebt unsere gemeinsame Tochter in meinem Haushalt. Die KM ist in ein anderes Bundesland verzogen. Umgang findet, wenn überhaupt, nur ein paar Tage im Jahr in den Ferien statt.
Unterhalt ist seit 2009 tituliert, wird aber nicht gezahlt. Dafür UVG.
Nun habe ich heute Nacht entdeckt, dass meine Ex-Frau bereits im Jahr 2009 Privatinsolvenz angemeldet hat.
Zu dem Zeitpunkt waren wir noch verheiratet und sie hatte nur ein Kind.
Ende des Jahres 2009 wurde das 2.Kind geboren. Mittlerweile gibt es Kind drei und vier.
Somit war sie von Antragsstellung bis min. zur Geburt des zweiten Kindes zahlungsfähig, sie hatte einen guten Job, so auch bei Gerichtsterminen zum ABR glaubhaft dargestellt. Kind 2 wurde nach nicht ganz einem Jahr in den Kindergarten eingewöhnt, damit sie wieder arbeiten konnte.
Ich nehme an, dass die KM unter Umständen auch da noch zahlungsfähig war.
Wie verhalte ich mich jetzt? Hat unsere Tochter nicht evtl. Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse? Hätten wir hier nicht als Gläubiger benannt werden müssen?
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen.
Bin verwirrt, weil wir a. noch verheiratet waren und b. ein Titel besteht
Viele Grüße
simsam