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Vorgezogener Zugewinnausgleich
#6
(27-05-2013, 12:53)serie-x schrieb: Mit der Frage hat es insoweit zu tun, dass ich die Vermutung habe, dass in dem Vergleich eine Summe angeboten wird, die weit unterhalb der von mir anhand von in Kopie vorliegenden Unterlagen errechnetem Zugewinn liegen wird.

Dann lehnst Du den Vergleichsvorschlag einfach ab und erhebst Auskunftsklage. Dann muss Exe alles haarklein darlegen, und was sie "vergisst", kann das Gericht als Prozeßbetrug gem. §263 StGB werten- im allgemeinen werden Richter ziemlich sauer, wenn sie angeschmiert werden. Es sei denn, die Betrügerin ist eine Frau - aber das ist hier schon alles -zigmal diskutiert worden.

An deiner Stelle würde ich zusehen, dass ich so viel wie irgend möglich durch Beweise sichern kann. Eidesstattliche Erklärungen von Personen, die Kenntnis von den Vorgängen haben, sind z.B. Beweismittel, auch wenn sie mit den handelnden Personen verwandt sind.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Vorgezogener Zugewinnausgleich - von serie-x - 27-05-2013, 12:07
RE: Vorgezogener Zugewinnausgleich - von beppo - 27-05-2013, 12:20
RE: Vorgezogener Zugewinnausgleich - von beppo - 27-05-2013, 12:37
RE: Vorgezogener Zugewinnausgleich - von Austriake - 27-05-2013, 17:08

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